Markus Kreitmair Maschinen – Baumaschinen & Anbaugeräte

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, Lieferungen und Leistungen zwischen Markus Kreitmair Maschinen (nachfolgend „Verkäufer“) und seinen Kunden (nachfolgend „Käufer“).

Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Käufers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wurde ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

Die AGB gelten gegenüber Unternehmern (§ 14 BGB) sowie gegenüber Verbrauchern (§ 13 BGB), soweit nicht ausdrücklich etwas anderes geregelt ist.

2. Angebot und Vertragsschluss

Alle Angebote des Verkäufers sind freibleibend und unverbindlich.

Ein rechtsverbindlicher Vertrag kommt zustande, sobald der Käufer eine schriftliche Annahme oder Zusage erklärt. Als schriftliche Annahme gelten insbesondere Erklärungen per E-Mail, WhatsApp, eBay Kleinanzeigen oder sonstige elektronische Kommunikationsmittel in Textform.

Mit Zugang der Annahmeerklärung beim Verkäufer ist der Vertrag verbindlich geschlossen. Ein Rücktritt vom Vertrag ist ab diesem Zeitpunkt ausgeschlossen, soweit keine zwingenden gesetzlichen Widerrufs- oder Rücktrittsrechte bestehen.

3. Preise und Zahlungsbedingungen

Alle Preise verstehen sich netto, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben.

Sofern nichts anderes vereinbart wurde, sind Rechnungen sofort fällig und ohne Abzug zahlbar.

4. Lieferung, Leistung und Gefahrübergang

Liefertermine und Lieferfristen sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich vereinbart wurden.

Teillieferungen sind zulässig, soweit sie dem Käufer zumutbar sind.

Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der Verschlechterung der Ware geht mit Übergabe an den Käufer oder an das beauftragte Transportunternehmen auf den Käufer über.

5. Beanstandungen, Gewährleistung und Rücksendung

Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte, soweit nachfolgend nichts anderes geregelt ist.

Beanstandungen sowie Gewährleistungs- oder Garantieansprüche sind vom Käufer unverzüglich nach Feststellung schriftlich anzuzeigen.

Der Rücktransport der Ware im Falle von Beanstandungen, Gewährleistungs- oder Garantieansprüchen erfolgt auf Kosten und Risiko des Käufers, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Unfreie Rücksendungen werden nicht angenommen.

6. Interne Prüfung bei Gewährleistungs- und Garantieansprüchen

Der Verkäufer ist berechtigt, vor Anerkennung eines Gewährleistungs- oder Garantieanspruchs eine interne technische Prüfung der Ware durchzuführen.

Ein Anspruch besteht nicht, wenn der Schaden ganz oder teilweise zurückzuführen ist auf Eigen- oder Fremdverschulden, unsachgemäße Bedienung oder Nutzung, Überlastung, fehlerhafte Einstellungen, mangelnde Wartung, äußere Einwirkungen oder Verschleiß.

7. Erlöschen bei Eingriffen durch Dritte

Jegliche Reparaturen, Änderungen, Eingriffe oder Modifikationen an der Ware durch den Käufer selbst, nicht autorisierte Werkstätten oder sonstige Dritte führen unmittelbar und vollständig zum Erlöschen sämtlicher Gewährleistungs- und Garantieansprüche.

8. Service-, Wartungs- und Intervallpflichten

Sofern Maschinen oder Geräte mit Gewährleistung und/oder Garantie verkauft werden, sind die vorgegebenen Service-, Wartungs- und Ölwechselintervalle zwingend einzuhalten.

Alle Wartungs- und Servicearbeiten müssen fachgerecht, nach Herstellervorgaben und durch qualifiziertes Fachpersonal durchgeführt werden. Ein Überschreiten der Intervalle führt zum vollständigen Ausschluss von Gewährleistungs- und Garantieansprüchen.

9. Sonderregelung für hydraulische Anbaugeräte

Bei hydraulischen Anbaugeräten ist eine vollständige Inbetriebnahme- und Nutzungsdokumentation zu führen. Schäden durch falsche Einstellungen sind von der Gewährleistung ausgeschlossen.

10. Haftung für Verschleiß und Betrieb von Anbaugeräten

Anbaugeräte unterliegen natürlichem Verschleiß. Der Verkäufer übernimmt keine Haftung für daraus resultierende Schäden oder Folgeschäden.

11. Haftungsausschluss für selbstfahrende Arbeitsmaschinen

Der Verkäufer übernimmt keine Einweisung oder Betriebsüberwachung. Der Käufer ist allein verantwortlich für Betrieb, Wartung und Sicherheit.

12. Herkunft der Produkte und Vertraulichkeit

Angaben zu Zulieferern oder Bezugsquellen gelten als Geschäftsgeheimnisse und dürfen nicht weitergegeben werden.

13. Haftung

Die Haftung des Verkäufers ist – soweit gesetzlich zulässig – auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.

14. Gerichtsstand und Schlussbestimmungen

Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz des Unternehmens Markus Kreitmair Maschinen. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.